Es spielt keine Rolle, wie viel Tage Ihr Elektroauto in einem Kalenderjahr auf Sie zugelassen ist. Sie erhalten trotzdem die volle Treibhausgasprämie. Einzige Voraussetzung: Das Auto darf nur insgesamt einmal im Kalenderjahr für die THG-Quote registriert werden und die Beantragung muss bis Anfang November erfolgen. Beim Halterwechsel muss angegeben werden, ob für das Fahrzeug bereits die THG-Quote vermarktet wurde.