Obwohl beide Modelle Ihnen zuverlässig Energie liefern, gibt es einen kleinen, aber wichtigen Unterschied:
- Ersatzversorgung beginnt unaufgefordert, wenn Ihr bisheriger Vertrag endet, ohne dass ein neuer abgeschlossen wurde, und endet automatisch nach Ablauf von 3 Monaten.
- Grundversorgung schließen Sie entweder aktiv ab oder Sie ziehen in Ihre Wohnung neu an und entnehmen Strom, ohne einen Tarif bei einem anderen Versorger als dem Grundversorger abgeschlossen zu haben. Werden Sie in der Ersatzversorgung beliefert, sind Haushaltskunde und haben vor Ablauf der 3 Monaten keinen anderweitigen Energieliefervertrag mit einem neuem Lieferanten abgeschlossen, werden Sie nach dem Ende der Ersatzversorgung in der Grundversorgung weiterbeliefert.
In beiden Fällen profitieren Sie von den Allgemeinen Preisen und Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung (StromGVV und Ergänzende Bedingungen der e-regio GmbH & Co. KG zur Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV).