In der Regel ist das möglich, sofern Ihr Gebäude in unserem geplanten Fernwärme-Versorgungsgebiet liegt. Voraussetzung ist die Verfügbarkeit des Anschlusses sowie eine technische Prüfung durch den Anbieter.
Durch gesetzliche Übergangsfristen können Sie aber in vielen Fällen bereits heute von den vorteilhaften Primärenergiekennziffern profitieren.
Durch gesetzliche Übergangsfristen können Sie aber in vielen Fällen bereits heute von den vorteilhaften Primärenergiekennziffern profitieren.