Wir rechnen Ihren Erdgas- bzw. Stromverbrauch einmal jährlich ab, nachdem Sie uns vorher den Zählerstand mitgeteilt haben. Während des Zeitraums bis zur Jahresabrechnung erheben wir monatlich gleich hohe Teilbeträge (Abschlagszahlungen). Diese werden jeweils zum Monatsbeginn für den vorangegangenen Monat angefordert.