Der Schornsteinfeger überprüft im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde den Abgasweg und den Wirkungsgrad des Gasgerätes. Er richtet sich dabei nach der Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung und der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Hierzu führt er eine Abgasmessung über die Schornsteinfegertaste (in den meisten Fällen Volllast) durch.
Wir haben die Aufgabe nach §19a EnWG, die Anpassung der Gasgeräte sicher durchzuführen. Unsere Grundlage hierzu ist das DVGW-Regelwerk G 680. Hiernach muss, sofern dies bei Ihrem Gerät technisch möglich ist, eine Teil- und Volllastmessung nach Herstellervorgaben erfolgen. Diese Messungen werden auch bei einer Wartung durch Ihren Installateur durchgeführt.