In aller Regel sind Ihre Erdgasgeräte problemlos an das neue H-Gas anpassbar. Möchten Sie Ihr Erdgasgerät noch vor der Anpassung modernisieren lassen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Installateur. Er wird Ihnen geeignete Geräte empfehlen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie im Rahmen des Umstellungsprozesses für ein Neugerät, das nicht mehr angepasst werden muss, unter bestimmten Voraussetzungen einen Kostenerstattungsanspruch von 100 Euro haben (gemäß § 19a Absatz 3 EnWG). Das Formular zur Beantragung können Sie bei uns einreichen.
Weitere Informationen über Zuschüsse erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema, sprechen Sie uns gerne an.