Nach Regelwerk (DVGW G 680) muss der Kohlenmonoxid-Wert (CO-Wert) unverdünnt unter 300 ppm liegen. Sollte bei der ersten Messung (Einlochsonde) ein Messergebnis >= 300 ppm festgestellt werden, so überprüfen wir diesen Wert mit einem zweiten Messverfahren (Mehrlochsonde). Sollte sich der Wert in dieser Messung bestätigten, stellen wir eine Mängelkarte aus und setzen Ihnen eine Frist von vier Wochen zur Mängelbeseitigung. Bei einer CO-Konzentration von über 1000 ppm unverdünnt im Abgas sind wir nach dem Regelwerk (DVGW G 680) und § 15 Abs. 2 NDAV verpflichtet, Ihr Gasgerät unverzüglich zu sperren.