Hat Ihnen Ihr bisheriger Anbieter gekündigt? Oder ist er insolvent? Dann sind Sie dank der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) dennoch mit Erdgas in Niederdruck versorgt. Und zwar von uns als Erdgas-Grundversorger in Ihrer Region. Ihre Ersatzversorgung beginnt unaufgefordert, wenn Ihr bisheriger Vertrag endet, ohne dass ein neuer abgeschlossen wurde, und endet nach automatisch nach Ablauf von 3 Monaten.