Fragen und Antworten

Was geschieht mit meinem alten Vertrag, wenn mein Gasversorger Insolvenz anmeldet?

Auch bei einer Insolvenz bleibt Ihr alter Vertrag zunächst bestehen. Sie müssen ihn aktiv kündigen – in der Regel gelten die vertraglich vereinbarten Fristen. Sollte Ihr Versorger dauerhaft keine Gaslieferung mehr sicherstellen können (Stichwort: Bilanzkreisschließung), haben Sie das Recht auf eine fristlose Kündigung.


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