Auch bei einer Insolvenz bleibt Ihr alter Vertrag zunächst bestehen. Sie müssen ihn aktiv kündigen – in der Regel gelten die vertraglich vereinbarten Fristen. Sollte Ihr Versorger dauerhaft keine Gaslieferung mehr sicherstellen können (Stichwort: Bilanzkreisschließung), haben Sie das Recht auf eine fristlose Kündigung.