Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist im Dezember 2022 in Kraft getreten. Als Ihr Energie- oder Wärmelieferant weisen wir die Kosten für CO2 automatisch auf Ihren Rechnungen aus. Dabei werden nur Zeiträume ab dem 1. Januar 2023 berücksichtigt.