In diesem Fall (z. B. bei einer Gasetagenheizung), müssen Vermietende ihren Anteil an den Kohlendioxidkosten an Mietende erstatten. Mietende müssen die Erstattung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erhalt der Energierechnung bei Vermietenden schriftlich geltend machen.In diesem Fall (z. B. bei einer Gasetagenheizung), müssen Vermietende ihren Anteil an den Kohlendioxidkosten an Mietende erstatten. Mietende müssen die Erstattung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erhalt der Energierechnung bei Vermietenden schriftlich geltend machen.