Fragen und Antworten

Wie werden die Kosten für Kohlendioxid zwischen Mietenden und Vermietenden aufgeteilt?

Die Aufteilung der CO2-Kosten hat der Gesetzgeber genau vorgeschrieben. Die Anteile von Vermietenden sowie Mietenden werden entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes auf beide Parteien verteilt. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Tabelle:
Aufteilung der Kosten
Kohlendioxidausstoß*
Anteil Mieter
Anteil Vermieter
< 12 kg CO2/m2/a
100%
0%
12 bis < 17 kg CO2/m2/a
90%
10%
17 bis < 22 kg CO2/m2/a
80%
20%
22 bis < 27 kg CO2/m2/a
70%
30%
27 bis < 32 kg CO2/m2/a
60%
40%
32 bis < 37 kg CO2/m2/a
50%
50%
37 bis < 42 kg CO2/m2/a
40%
60%
42 bis < 47 kg CO2/m2/a
30%
70%
47 bis < 52 kg CO2/m2/a
20%
80%
>= 52 kg CO2/m2/a
5%
95%
*des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr


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