Fragen und Antworten

Wie erfolgt die Kostenverteilung bei Nichtwohngebäuden?

Für Nichtwohngebäude soll zunächst eine Pauschalregelung gelten. Mietende und Vermietende tragen die CO2-Kosten jeweils zur Hälfte. Im Rahmen der Vertragsautonomie kann, wenn eine andere Aufteilung gewünscht ist, ein Ausgleich beispielsweise über die Mietkosten vereinbart werden. Das Gesetz sieht verpflichtend vor, dass im Jahr 2025 ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude in Kraft treten soll. Die hälftige Kostentragungspflicht wird dann ersetzt.


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