Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess und beschreibt dabei, wie die Wärmeversorgung der Kommunen in unserer Region bis 2045 klimaneutral transformiert werden kann. Es ist also eine Art Fahrplan.
Grundlage für die kommunale Wärmeplanung ist die gesetzliche Vorgabe aus dem nationalen Wärmeplanungsgesetz, das im Herbst 2023 im Bundestag verabschiedet wurde. Als Folgeschritt muss die Landesregierung NRW das Wärmeplanungsgesetz in Landesrecht umsetzen, damit klar ist, wie die Wärmeplanung vor Ort angegangen werden muss.
Dabei muss sichergestellt werden, dass jede Kommune zunächst für sich betrachtet wird und spezifische Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden, denn die vorhandenen bzw. möglichen Energiequellen, Infrastrukturen und der Energieverbrauch unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und von Ort zu Ort. Deswegen entwickelt e-regio für jede Stadt und jede Gemeinde einen eigenen Wärmeplan, der individuell auf die lokalen Gegebenheiten und Bedingungen zugeschnitten ist. Das Ziel dabei ist, eine klimaneutrale und bezahlbare Wärmeversorgung der Zukunft auf die Beine zu stellen.
Neben den individuellen Lösungen werden auch die interkommunalen und regionalen Aspekte betrachtet. So können z. B. gemeindeübergreifende Potenziale genutzt werden und Synergien bei der Erzeugung von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz oder der Nutzung gemeinsamer Ressourcen gehoben werden.
Als Ergebnis werden durch die kommunalen Wärmeplanung sogenannte „voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete“ bestimmt und ausgewiesen. Bürgerinnen und Bürger können anhand der Pläne ihrer Kommune sehen, ob und wann gegebenenfalls
- die Möglichkeit besteht, sich an ein Wärmenetz anschließen zu lassen, oder
- eine dezentrale Lösung, z. B. eine Wärmepumpe mit Anschluss ans Stromnetz oder der Betrieb einer Pellet-Heizung, besonders geeignet ist, oder
- eine Gasheizung mit klimaneutralen Gasen wie Biomethan oder Wasserstoff vor Ort betrieben und möglicherweise umgerüstet werden kann.
Dabei gilt es zu unterscheiden: Die in der Wärmeplanung als besonders geeignet ausgewiesene Wärmeversorgungsart ist keine Verpflichtung, sondern vielmehr ein wahrscheinliches Zielszenario. Die Umsetzung der Maßnahmen schließt sich nach durchgeführter Wärmeplanung an.