Fragen und Antworten

Soll ich jetzt noch in eine/n Heizungssanierung/Heizungsaustausch investieren oder lieber abwarten, bis das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet ist?

Das Wärmeplanungsgesetz ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und verpflichtet zunächst die Bundesländer (und in deren Auftrag die Kommunen) zur Erstellung kommunaler Wärmepläne. Es besteht eine Beziehung zwischen dem Wärmeplanungsgesetz und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG, auch als Heizungsgesetz bekannt). Die kommunale Wärmeplanung verfolgt dabei das Ziel einen Transformationspfad bis 2045 aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung einer Kommune klimaneutral gestaltet werden kann. Durch die Ausweisung sogenannter Eignungsgebiete für Wärmenetze, Wasserstoffnetze und dezentrale Technologien (also individuelle Einzelversorgungslösungen) sollen Synergien genutzt und gegenläufige Infrastrukturvorhaben vermieden werden. Langfristig gesehen ist es also sinnvoll die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung zu verfolgen und in die Entscheidung der nächsten Heiztechnologie miteinzubeziehen.
Die allgemeine Vorgabe des GEG bestimmt, dass jede neu installierte Heizung mindestens 65 Prozent aus Erneuerbarer Energie einspeist. Dies gilt für Bestandsgebäude nur eingeschränkt, solange die aus der kommunalen Wärmeplanung ermittelten Eignungsgebiete nicht ausgewiesen wurden und die Fristen zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung (bei Kommunen bis 100.000 Einwohnern bis 30.06.2028) noch nicht erreicht wurden.
Bis zu diesem Datum können Sie frei über die Heizungstechnologie bestimmen. Dabei gilt: Vor Einbau einer neuen Heizung mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen muss eine Beratung von fachkundigen Personen stattfinden. Zudem muss sichergestellt werden, dass ab dem 1. Januar 2029 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 60 Prozent der eingesetzten Brennstoffe erneuerbar sind.
Zur Veranschaulichung dient die folgende Abbildung:
 
 
Adaptiert aus der ASEW-Broschüre: „Das Gebäudeenergiegesetz: Die Novelle des GEG 2024”.
Für den Austausch bestehender Heizsysteme gegen klimafreundlichere wird es gemäß dem Gebäudeenergiegesetz längere Übergangsfristen geben. Falls Ihre bestehende Heizanlage saniert oder repariert werden muss, können Sie entsprechende Sanierungsmaßnahmen in Betracht ziehen. Bitte wenden Sie sich dazu an Fachleute vor Ort. Ein Heizungsspezialist oder eine Heizungsspezialistin kann Sie auch in Hinblick auf eine klimafreundliche Heiztechnik beraten.
Schon jetzt können Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen und eventuell auch eine solche direkt vor Ort in Ihrem Haus durchführen lassen.
In der Beratung werden der Gebäudezustand und vor allem die Qualität der Dämmung von Wänden, Dach und Fenstern unter die Lupe genommen. Eventuell kommt vor der Installation einer neuen Heizanlage eine energetische Sanierung Ihres Hauses infrage. Mit einer gut isolierten Gebäudehülle stellen Sie sicher, dass möglichst keine Wärme ungenutzt entweicht und Ihr Heizsystem optimale Ergebnisse erzielt.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Energieberatung gefördert wird.
Angebote zur Energieberatung finden Sie zum Beispiel auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW.


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