Fragen und Antworten

GModG

Sie haben Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)? In unseren FAQ haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, ersetzt bzw. verändert wesentliche Teile des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes, auch als Heizungsgesetz bekannt. Es regelt Anforderungen an Heizungen, Gebäude, Neubauten, Energieausweise, Solarenergie und Gebäudetechnik. Für Sie ist besonders wichtig: Beim Heizungstausch soll es mehr Wahlfreiheit geben, gleichzeitig entstehen neue Anforderungen an bestimmte Heizsysteme und Gebäude.


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Die bisherige pauschale Vorgabe, dass neue Heizungen grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, entfällt. Neue Vorgaben gibt es vor allem für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen: Ab 2029 müssen schrittweise biogene Brennstoffe und bestimmte Wasserstoffarten eingesetzt werden. Umgangssprachlich wird dafür teilweise der Begriff „Bio-Treppe“ verwendet. Im Gesetz selbst geht es um Mindestanteile bestimmter gesetzlich zugelassener Brennstoffe bei neuen Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen.


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Ja, vor allem wenn Sie eine neue Heizung einbauen, ein Gebäude neu bauen, umfassend sanieren, vermieten oder einen Energieausweis benötigen. Besonders relevant sind die Regeln zum Heizungstausch, zur sogenannten „Bio-Treppe“, zu Neubauten, Energieausweisen und langfristigen Betriebskosten.


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Nein. Das GModG schreibt keinen Heizungstausch vor. 


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Nein. Eine Wärmepumpe ist nicht zwingend vorgeschrieben. Eigentümer können grundsätzlich zwischen verschiedenen Heizungsarten wählen, zum Beispiel Wärmepumpe, Wärmenetz, Hybridheizung, Biomasse, Solarthermie, Gas- oder Ölheizung. Wichtig ist ein Vergleich der langfristigen Gesamtkosten.


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Ja, grundsätzlich bleibt der Einbau einer neuen Gasheizung möglich. Ab 2029 muss bei neuen Gasheizungen, d. h. nach dem 29.07.2026 installierten Geräten, ein wachsender Anteil gesetzlich zugelassene Brennstoffe eingesetzt werden. Das kann die laufenden Kosten über die Jahre beeinflussen.


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Neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen müssen ab bestimmten Jahren einen Mindestanteil biogener Brennstoffe oder bestimmter Wasserstoffarten  nutzen. Vorgesehen sind 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.


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Dazu können unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und bestimmte Wasserstoffarten zählen. Entscheidend ist, ob der Brennstoff die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und zu welchen Preisen er künftig verfügbar ist.


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Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erfolgt in der Regel nicht durch technische Anpassungen an Ihrer Heizungsanlage. Stattdessen werden erneuerbare Gase, beispielsweise Biomethan, in das Gasnetz eingespeist und Ihrem Verbrauch im Rahmen eines entsprechenden Tarifs rechnerisch zugeordnet. Für den Bezug von Biomethan sind daher in der Regel keine Änderungen an Ihrer Heizungsanlage erforderlich.


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e-regio prüft und entwickelt entsprechende Tarifangebote, damit Kundinnen und Kunden die Anforderungen der „Bio-Treppe“ möglichst einfach erfüllen können. Über konkrete Produkte informieren wir rechtzeitig vor Inkrafttreten der jeweiligen Anforderungen


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Nicht automatisch. Rechtlich kann eine neue Gas- oder Ölheizung möglich sein. Wirtschaftlich bleibt sie mit Unsicherheiten verbunden, weil künftige Preise und Verfügbarkeit erneuerbarer Brennstoffe nicht sicher vorhersehbar sind. Auch CO2-Kosten bleiben relevant und steigen perspektivisch.


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Prüfen Sie Anschaffungskosten, laufende Brennstoffkosten, CO2-Kosten, Wartung, Fördermöglichkeiten, Lebensdauer, Versorgungssicherheit, Eignung des Gebäudes und Alternativen wie Wärmepumpe, Wärmenetz oder Hybridlösung. Betrachten sie auch die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung. Diese finden Sie auf der Website ihrer Kommune.


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Das GModG sieht mehr Flexibilität vor als die bisherigen Heizungsregeln. Zusätzlich wurden Übergangsregeln für irreparable Heizungsausfälle aufgenommen. Im Einzelfall sollte geprüft werden, welche Regelung zum Zeitpunkt des Austauschs gilt.


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Das GModG legt keinen Gaspreis fest. Es verlangt aber bei neuen Gasheizungen ab 2029 schrittweise biogene Brennstoffe und bestimmte Wasserstoffarten. Wenn Biomethan oder Wasserstoff knapp oder teuer sind, kann das die Betriebskosten beeinflussen. Ebenso kann eine sinkende Nachfrage nach Gas auch die Umlage der Wartungskosten der Leitungen auf den Endverbraucher erhöhen.


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Förderprogramme werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgewickelt. Aktuelle Bedingungen sollten immer bei KfW, BAFA oder einer Energieberatung geprüft werden.


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Das hängt vom Zustand der Heizung, dem Gebäude, den Kosten und möglichen Förderungen ab. Wer eine funktionierende Heizung hat, sollte nicht vorschnell handeln. Wer ohnehin tauschen muss, sollte eine langfristig passende Lösung wählen.


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Nicht automatisch. Das GModG und begleitende Änderungen sehen zusätzliche Kostenaufteilungs- und Mieterschutzregeln vor, insbesondere bei neuen Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen.


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Mieter entscheiden normalerweise nicht, welche Heizung eingebaut wird, tragen aber oft einen großen Teil der laufenden Heizkosten. Deshalb soll eine unwirtschaftliche Heizungsentscheidung nicht vollständig bei den Mietern landen. 


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Vermieter sollten vor einem Heizungstausch prüfen, welche Investitionskosten umlagefähig sind, welche Betriebskosten entstehen, welche Nachweise nötig sind und wie die Entscheidung auf Mieterbelastung und Wirtschaftlichkeit wirkt.


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Mieter sollten auf transparente Informationen zu Heizungsart, Energieverbrauch, Nebenkosten und Modernisierungen achten. Das Gesetz kann vor bestimmten Kostenbelastungen schützen, ersetzt aber keine Prüfung im Einzelfall.


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Das GModG führt eine gesetzliche Solarpflicht ab 2030 für neue Wohngebäude ein, sofern technische und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind. In NRW ist dies bereits seit dem 01.01.2026 durch Landesrecht geregelt. 


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Für private Wohnhäuser im Bestand gilt nach dem GModG keine allgemeine bundesweite Solarpflicht.  


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