Fragen und Antworten

Umstellung L- auf H-Gas

Derzeit läuft eines der größten Infrastrukturprojekte für die deutsche Erdgasversorgung. Bis ca. 2030 wird ein Großteil des Erdgasnetzes in Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen schrittweise von L-Gas auf H-Gas umgestellt (Erdgasumstellung). Davon sind etwa 4,3 Millionen Haushalte und Unternehmen betroffen.
Ab 2022 wird auch im e-regio-Versorgungsgebiet von L- auf H-Gas umgestellt. Deshalb müssen in den betroffenen Umstellgebieten alle Erdgasgeräte wie Heizkessel oder Herde umgerüstet werden. e-regio erledigt das für Sie und meldet sich frühzeitig bei jedem, der Erdgas im Haushalt oder Gewerbe nutzt. In der Regel ist nur eine Düse zu tauschen. Wir setzen uns je nach Umstellungstermin frühzeitig mit Ihnen in Verbindung, um Sie über das Vorgehen zu informieren und Termine zu vereinbaren.
Geben Sie Trittbrettfahrern, die sich unter dem Vorwand der Gasumstellung Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen wollen, keine Chance!
  • Wir schreiben Sie persönlich an und vereinbaren Termine mit Ihnen.
  • Wir kommen nicht unangekündigt.
  • Damit Sie sicher sind, dass nur berechtigte Spezialisten Zugang zu Ihrem Haus erhalten, senden wir Ihnen vorab einen Zugangscode. Diesen Code kann Ihnen der jeweilige Monteur vor Eintritt in Ihre Räumlichkeiten bestätigen.
  • Wir fordern Sie niemals auf, uns Bargeld auszuhändigen.
  • Rufen Sie uns im Zweifel an, bevor Sie jemand Fremden ins Haus lassen oder wenn Ihnen etwas merkwürdig vorkommt.

Das e-regio-Versorgungsgebiet liegt in den Ausläufern des L-Gas Gebietes. Manche Städte und Gemeinden werden bereits mit H-Gas beliefert und sind deshalb nicht betroffen. Insbesondere in den Eifelgemeinden bleibt bis auf wenige Ausnahmen alles beim Alten. 
Das e-regio-Versorgungsgebiet liegt in den Ausläufern des L-Gas Gebietes. Manche Städte und Gemeinden werden bereits mit H-Gas beliefert und sind deshalb nicht betroffen. Insbesondere in den Eifelgemeinden bleibt bis auf wenige Ausnahmen alles beim Alten. 
Kommunen im e-regio-Versorgungsgebiet
Umstellung nötig?
Umstellungszeitpunkt
Alfter
Ja
25.07.2023
Bad Münstereifel
ja
01.09.2022
Blankenheim
nein
-
Bornheim
ja
25.07.2023
Dahlem
nein
-
Euskirchen
ja
01.09.2022
Hellenthal
nein
-
Kall
nein
-
Mechernich
nur in Antweiler und Wachendorf
01.09.2022
Meckenheim
ja
16.05.2023
Nettersheim
nein
-
Rheinbach
ja
16.05.2023
Schleiden
nein
-
Swisttal
ja
16.05.2023 (bereits 2022 Miel, Essig, Ludendorf, Odendorf)
Vettweiß
ja
2027
Wachtberg
ja
16.05.2023
Weilerswist
ja
01.09.2022
Zülpich
ja
01.09.2022


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Um die Qualität und Sicherheit der Erdgasversorgung auch in Zukunft zu gewährleisten, sind technische Anpassungen an den Erdgasgeräten wie z. B. Heizungen oder Herden notwendig. In der Regel müssen lediglich die Düsen ausgetauscht oder der Brenner neu eingestellt werden, um die neue Gasbeschaffenheit nutzen zu können.


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Als Netzbetreiber ist e-regio gesetzlich verpflichtet (§19a EnWG), eine Bestandsaufnahme sämtlicher Erdgasgeräte im Netzgebiet durchzuführen und diese – wo technisch notwendig – anzupassen. Dazu beauftragt e-regio zertifizierte Fachfirmen, die bis zu dreimal zu Ihnen kommen werden: Ungefähr ein Jahr vor der Anpassung zur Bestandsaufnahme Ihrer Erdgasgeräte, ein zweites Mal zur eigentlichen Geräteanpassung und eventuell ein drittes Mal zur stichprobenartigen Qualitätssicherung. Wir kündigen alle Termine im Vorfeld schriftlich an und stimmen diese mit Ihnen ab. Wir bitten Sie, die vereinbarten Termine einzuhalten, da dies für eine erfolgreiche Umstellung und die jederzeit gesicherte Versorgung mit Erdgas notwendig ist. Bitte lassen Sie Ihre Erdgasgeräte regelmäßig warten. Für die Anpassung müssen sich die Erdgasgeräte in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Bitte lassen Sie Ihre Geräte wie gewohnt regelmäßig warten.


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Die Kosten für die Arbeiten im Rahmen der Erdgasumstellung werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben deutschlandweit auf alle Erdgasverbraucher umgelegt. H-Gas hat einen höheren Energiegehalt als L-Gas. Für den gleichen Heizeffekt benötigen Sie deshalb künftig weniger H-Gas. Als Gas-Kunde bezahlen Sie nicht das Volumen des Erdgases, das Sie verbrauchen, sondern die darin enthaltene Energiemenge (kWh).Weitere Informationen rund um die Erdgasumstellung gibt die Bundesnetzagentur.
Sobald die Umstellung auch bei Ihnen näher rückt, schreiben wir Sie persönlich an.


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In aller Regel sind Ihre Erdgasgeräte problemlos an das neue H-Gas anpassbar. Möchten Sie Ihr Erdgasgerät noch vor der Anpassung modernisieren lassen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Installateur. Er wird Ihnen geeignete Geräte empfehlen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie im Rahmen des Umstellungsprozesses für ein Neugerät, das nicht mehr angepasst werden muss, unter bestimmten Voraussetzungen einen Kostenerstattungsanspruch von 100 Euro haben (gemäß § 19a Absatz 3 EnWG). Das Formular zur Beantragung können Sie bei uns einreichen. 
Weitere Informationen über Zuschüsse erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema, sprechen Sie uns gerne an.


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Für Ihre Abrechnung wird immer der Energiegehalt des Gases zugrunde gelegt. Berechnet wird, wie viele Kilowattstunden (kWh) Energie mit einem Kubikmeter Erdgas erzeugt werden können. Für die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden wird auch der Brennwert des Gases herangezogen. Weil H-Gas einen höheren Energiegehalt hat als L-Gas, benötigt man für denselben Heizeffekt weniger H-Gas. Als Gas-Kundin bzw. Gas-Kunde bezahlen Sie nicht das Volumen des Erdgases, das verbraucht wird, sondern die darin enthaltene Energiemenge in Kilowattstunden. Die Kilowattstunde kostet sowohl bei L-Gas als auch bei H-Gas das Gleiche. Deshalb ändert sich bei gleichem Nutzungsverhalten durch die Erdgas-Umstellung nichts am Preis.


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Insbesondere für Industriebetriebe kann die Gasbeschaffenheit von H-Gas von Interesse sein. Das H-Gas wird den Anforderungen an die Gasbeschaffenheit gemäß dem DVGW-Regelwerk G 260 entsprechen. In diesem Regelwerk sind der Brennwert mit Bereich von 8,4 bis 13,1 kWh/m3 sowie der Wobbe-Index mit 15,0 kWh/m3 und einer Schwankungsbreite von +0,7 / -1,4 kWh/m3 für H- Gas festgelegt.
Genauere Aussagen zum zukünftigen Brennwert des H-Gases oder zu weiteren technischen Kennzahlen können wir nicht treffen, da diese von der Gaszusammensetzung der Lieferung von unserem vorgelagerten Netzbetrei­ber abhängen.


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Haben Sie weitere Fragen zur Erdgasumstellung? Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne telefonisch unter 02251 708-7576. Sie können uns auch eine E-Mail senden an: info@erdgasumstellung.e-regio.de
Die Bundesnetzagentur hat ein umfangreiches Informationsangebot auf ihrer Webseite.


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Während der Umstellung ist Ihr Gasgerät erhöhten Anforderungen ausgesetzt. Wir prüfen daher mit unserer Abgasmessung, ob ein sicherer Betrieb während der Umstellung gewährleistet ist. Wenn bereits zum Zeitpunkt der Erhebung die Grenzwerte überschritten sind, kann das beim Gaswechsel zu einer Beschädigung am Gerät führen oder sogar eine Gefährdung für Sie darstellen. In den meisten Fällen ist die Abgasüberprüfung unauffällig.


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Nach Regelwerk (DVGW G 680) muss der Kohlenmonoxid-Wert (CO-Wert) unverdünnt unter 300 ppm liegen. Sollte bei der ersten Messung (Einlochsonde) ein Messergebnis >= 300 ppm festgestellt werden, so überprüfen wir diesen Wert mit einem zweiten Messverfahren (Mehrlochsonde). Sollte sich der Wert in dieser Messung bestätigten, stellen wir eine Mängelkarte aus und setzen Ihnen eine Frist von vier Wochen zur Mängelbeseitigung. Bei einer CO-Konzentration von über 1000 ppm unverdünnt im Abgas sind wir nach dem Regelwerk (DVGW G 680) und § 15 Abs. 2 NDAV verpflichtet, Ihr Gasgerät unverzüglich zu sperren.


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Der Schornsteinfeger überprüft im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde den Abgasweg und den Wirkungsgrad des Gasgerätes. Er richtet sich dabei nach der Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung und der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Hierzu führt er eine Abgasmessung über die Schornsteinfegertaste (in den meisten Fällen Volllast) durch. 
Wir haben die Aufgabe nach §19a EnWG, die Anpassung der Gasgeräte sicher durchzuführen. Unsere Grundlage hierzu ist das DVGW-Regelwerk G 680. Hiernach muss, sofern dies bei Ihrem Gerät technisch möglich ist, eine Teil- und Volllastmessung nach Herstellervorgaben erfolgen. Diese Messungen werden auch bei einer Wartung durch Ihren Installateur durchgeführt.


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Kohlenstoffmonoxid (CO) ist ein äußerst gefährliches Atemgift, das sehr leicht über die Lunge aufgenommen werden kann, und dadurch rasch in den Blutkreislauf gelangt, wo es den Sauerstofftransport stark beeinträchtigt. Die Symptome einer leichten Vergiftung sind Kopfschmerzen, Schwindel sowie grippeähnliche Beschwerden. Höhere Dosen wirken maßgebend toxisch auf das zentrale Nervensystem und Herz. Bereits bei einer längeren Belastung über 150 bis 300 ppm entstehen Schwindelgefühle, Schläfrigkeit, Übelkeit und Erbrechen. Belastungen über 300 ppm können sehr schnell zur Bewusstlosigkeit und in weiterer Folge zum Tod führen. Ursache für solch hohe Werte können Verschmutzungen in der Anlage sein, technische Defekte oder auch verstopfte Schornsteine oder Abgasleitungen. Gibt es einen Rückstau der Abgase, können diese in den Heizungsraum entweichen. Bei undichten Abgasleitungen, können die Abgase direkt in den Raum entweichen - was für Menschen, die den Raum betreten, lebensgefährlich sein kann. Diese Mängel waren evtl. bei der Erhebung oder dem letzten Schornsteinfegerbesuch noch nicht vorhanden und treten plötzlich auf. Daher sollten Sie, aus eigenem Interesse, erhöhten CO-Werten durch eine regelmäßige Wartung vorbeugen.


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Die Ergebnisse aus der Teillastmessung sind in keinem Fall mit denen der Schornsteinfegermessung vergleichbar. Es kann sein, dass Ihr Gerät in Volllast optimal arbeitet, aber in Teillast zu hohe Abgaswerte erzeugt. Dies ist ein Indiz für eine überfällige Wartung. Da der Schornsteinfeger wie weiter oben beschrieben keine Teillastmessung macht, sind die Ergebnisse nicht vergleichbar. Außerdem kann es bei unterschiedlichen Zeitpunkten und Wetterverhältnissen durchaus zu abweichenden Messergebnissen kommen, da der Abzug der Abgasleitung unterschiedlich sein kann. Die Messergebnisse der Schornsteinfegermessung und unserer Abgasmessung können somit unterschiedlich sein, obwohl sie beide für sich korrekt durchgeführt wurden.


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Nein. Wir verstehen, dass die Umstellung auf H-Gas im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zu vielen Fragen führt. Die Erdgasumstellung ist ein von der Bundesregierung beschlossenes Infrastrukturprojekt, das wir als Netzbetreiber umsetzen müssen und das unverändert fortgesetzt wird. Die Einzelheiten regelt das Energiewirtschaftsgesetz. 


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Das Erdgas, mit dem Sie aktuell noch versorgt werden (L-Gas), stammt zum Teil aus Quellen in den Niederlanden. Da die Förderung dort eingestellt wird, wird es hierzulande schrittweise durch Erdgas in H-Gas-Qualität ersetzt, das vor allem aus Norwegen stammt. Bis 2030 soll bundesweit nur noch Erdgas der Qualität H angeboten werden. Die Umstellung von L-Gas auf H-Gas erfolgt für ein ganzes Netzgebiet. Ihr Wohnort wird in absehbarer Zeit nicht mehr mit L-Gas versorgt, es fließt nur noch H-Gas durch die Leitungen. 


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Wenn Sie Ihre Heizung oder andere Erdgasgeräte weiter sicher betreiben möchten, ist eine technische Anpassung Ihrer Geräte unbedingt nötig. Ohne diese Anpassung ist die Sicherheit nicht mehr gewährleistet und ihr Anschluss kann schlimmstenfalls gesperrt werden. 


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